Shootingbedingungen
Dog Pictures – damit vorher klar ist, woran wir sind
Ein Fotoshooting soll Spaß machen, entspannt ablaufen und vor allem schöne Erinnerungen schaffen. Ein paar Regeln braucht es trotzdem – nicht um aus einem Shooting einen Verwaltungsakt zu machen, sondern damit für beide Seiten von Anfang an klar ist, was vereinbart wurde.
Für mich besonders wichtig: Das Wohl und die Sicherheit des Tieres stehen immer vor dem gewünschten Bild.
1. Anfrage und verbindliche Buchung
Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über Social Media ist zunächst unverbindlich.
Nach der Anfrage stimmen wir gemeinsam Shootingart, Termin, gegebenenfalls Location, Leistungsumfang und Preis ab.
Ein Shootingtermin wird verbindlich, sobald der konkrete Termin und die vereinbarte Leistung von Dog Pictures bestätigt wurden und der Auftraggeber diese Buchung bestätigt hat.
Vor der verbindlichen Buchung erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, diese Shootingbedingungen einzusehen. Mit der Bestätigung des Termins werden sie Bestandteil der Vereinbarung.
Individuell getroffene Absprachen haben selbstverständlich Vorrang.
2. Preise und Leistungsumfang
Es gelten die Preise und Leistungen, die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurden.
Der konkrete Leistungsumfang kann je nach Shooting variieren und wird vor der Buchung abgestimmt. Dazu können beispielsweise Shootingdauer, Anzahl der final bearbeiteten Bilder, besondere Bildwünsche oder zusätzliche Leistungen gehören.
Eventuelle Zusatzkosten, etwa für besondere Locations, Eintrittsgelder, außergewöhnlich weite Anfahrten oder zusätzlich gewünschte Leistungen, werden vorher besprochen.
Es gibt keine überraschenden Zusatzkosten, die erst nach dem Shooting aus dem Gebüsch springen.
Die Zahlungsbedingungen und Fälligkeit ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. Rechnung.
3. Vorbereitung und Informationen über Dein Tier
Du kennst Deinen Hund oder Dein Pferd besser als ich. Deshalb bitte ich Dich, mich vor dem Shooting über Dinge zu informieren, die für einen sicheren und entspannten Ablauf wichtig sein können.
Dazu gehören insbesondere:
- Ängste oder besondere Unsicherheiten
- Unverträglichkeiten gegenüber Menschen oder anderen Tieren
- ausgeprägter Jagdtrieb oder unsicherer Rückruf
- körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen
- Verhaltensweisen, auf die wir besonders achten sollten
- Situationen, die wir besser vermeiden
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass nur perfekt erzogene oder vollkommen unkomplizierte Tiere fotografiert werden können.
Ganz im Gegenteil.
Je besser ich vorher weiß, wie Dein Tier tickt, desto besser können wir Location und Ablauf darauf abstimmen.
4. Sicherheit während des Shootings
Die Aufsicht und Verantwortung für das Tier verbleibt während des gesamten Shootings grundsätzlich beim Tierhalter bzw. bei der verantwortlichen Begleitperson.
Ob ein Hund frei laufen kann, an einer normalen Leine oder an einer Schleppleine fotografiert wird, entscheiden wir immer nach der tatsächlichen Situation.
Sicherheit geht vor Bildwirkung.
Wenn der sichere Freilauf nicht gewährleistet ist, arbeiten wir mit Leine oder Schleppleine. Diese kann bei geeigneten Bildern im Rahmen der Bildbearbeitung häufig entfernt werden.
Auch bei Pferden werden nur Situationen umgesetzt, die für Tier, Halter, Fotograf und andere Beteiligte sicher durchgeführt werden können.
Dog Pictures kann eine geplante Aufnahme jederzeit verändern oder darauf verzichten, wenn dadurch ein unnötiges Risiko entstehen würde.
Kein Bild ist ein unnötiges Risiko wert.
5. Tierwohl – meine rote Linie
Ein Tier darf bei einem Fotoshooting selbstverständlich geführt, motiviert und im Rahmen seines normalen Trainings angesprochen werden.
Was es bei Dog Pictures allerdings nicht gibt, sind körperliche Gewalt, grobes Einwirken, massives Einschüchtern oder unverhältnismäßiger Zwang, nur damit ein bestimmtes Bild entsteht.
Zeigt ein Tier deutlich, dass eine Situation nicht funktioniert, reagieren wir darauf.
Wir können:
- die Situation verändern,
- eine Pause machen,
- eine andere Perspektive wählen,
- etwas Neues ausprobieren,
- oder auf das geplante Bild verzichten.
Es sind nur Bilder.
Kein Foto ist wichtiger als das Tier, das vor meiner Kamera steht.
6. Abbruch bei unangemessenem Umgang mit dem Tier
Sollte es während eines Shootings zu einem aus meiner Sicht körperlich groben, gewaltsamen oder erheblich unangemessenen Umgang mit einem Tier kommen, werde ich dies ansprechen und das Shooting gegebenenfalls zunächst unterbrechen.
Wird ein solches Verhalten trotz meines Hinweises fortgesetzt, behalte ich mir vor, das Shooting vorzeitig zu beenden.
Ein solcher Abbruch erfolgt kostenpflichtig und wird als vom Auftraggeber verursachter Abbruch behandelt. Die vereinbarte Vergütung bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang geschuldet; ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Belegung des Termins werden berücksichtigt.
Diese Regelung hat in vielen Jahren und bei hunderten Shootings glücklicherweise so gut wie nie eine Rolle gespielt.
Trotzdem gehört diese Grenze für mich klar ausgesprochen.
7. Der Ablauf ist kein Drehbuch
Tiere lassen sich nicht vollständig planen – und genau das macht Tierfotografie aus.
Wetter, Umgebung, Aufmerksamkeit, Tagesform und Verhalten des Tieres können Einfluss darauf haben, welche Motive während eines Shootings tatsächlich möglich sind.
Eine Garantie für eine bestimmte Pose, einen bestimmten Gesichtsausdruck oder eine exakt vorher festgelegte Aufnahme gibt es deshalb nicht.
Das bedeutet nicht, dass wir planlos fotografieren.
Ich leite das Shooting, achte auf Licht, Perspektive, Hintergrund und Situation und helfe Euch dabei, passende Bilder entstehen zu lassen. Dabei arbeiten wir aber mit dem Tier und nicht gegen das Tier.
8. Begleitpersonen und Helfer
Eine vertraute Begleitperson ist ausdrücklich willkommen.
Gerade bei Bewegungsbildern, gemeinsamen Aufnahmen von Mensch und Tier oder einem Hund, der etwas mehr Aufmerksamkeit benötigt, kann ein zusätzliches „Helferlein“ Gold wert sein.
Die Begleitperson sollte mit dem Tier vertraut sein und den Ablauf unterstützen, ohne zusätzlichen Stress zu erzeugen.
9. Verspätung
Solltest Du Dich verspäten, gib mir bitte möglichst früh Bescheid.
Je nach Tageszeit, Lichtverhältnissen und anschließenden Terminen kann sich die verfügbare Shootingzeit durch eine Verspätung entsprechend verkürzen.
Gerade bei Outdoor-Shootings lässt sich die untergehende Sonne leider nur ausgesprochen schlecht zu Überstunden überreden.
10. Wetter
Outdoor-Shootings sind naturgemäß vom Wetter abhängig.
Bewölkung, Wind oder ein paar Regentropfen sind noch kein Grund, ein Shooting automatisch abzusagen. Bei starkem Regen, Gewitter, Sturm, extremer Hitze oder anderen Bedingungen, bei denen ein Shooting nicht sinnvoll oder sicher durchgeführt werden kann, kann der Termin verschoben werden.
Eine wetterbedingte Verschiebung wird möglichst frühzeitig gemeinsam abgestimmt.
Wird ein Termin auf Empfehlung von Dog Pictures aus Wetter- oder Sicherheitsgründen verschoben, entstehen dadurch keine zusätzlichen Shootingkosten.
11. Erkrankung des Tieres
Ist Dein Hund oder Pferd krank oder gesundheitlich nicht in der Lage, entspannt an einem Shooting teilzunehmen, sollten wir den Termin verschieben.
Das Wohl des Tieres geht auch hier vor.
Bei einer kurzfristigen, nachvollziehbaren Erkrankung bemühen wir uns vorrangig um einen Ersatztermin statt um eine Stornierung.
Dog Pictures kann bei sehr kurzfristigen Absagen aufgrund einer Erkrankung im Einzelfall einen geeigneten Nachweis verlangen.
12. Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber
Ein bestätigter Shootingtermin wird exklusiv für den Auftraggeber reserviert und kann in dieser Zeit nicht anderweitig vergeben werden.
Für Absagen gelten deshalb folgende Regelungen:
Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin:
Eine Stornierung ist kostenfrei möglich. Eine Terminverschiebung stimmen wir gemeinsam ab.
Weniger als 7 Tage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin:
Es können 50 % der vereinbarten Shootingvergütung als pauschalierter Ausfallschaden berechnet werden.
Weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen:
Es können 100 % der vereinbarten Shootingvergütung berechnet werden.
Von diesen Beträgen werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer möglichen anderweitigen Vergabe des Termins berücksichtigt.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Dog Pictures überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Diese Ergänzung ist rechtlich wichtig: Pauschalierter Schadensersatz in AGB darf den typischerweise zu erwartenden Schaden nicht überschreiten und muss dem Kunden ausdrücklich den Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens ermöglichen.
13. Absage oder Ausfall durch Dog Pictures
Sollte ich einen Shootingtermin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder einem anderen wichtigen Grund nicht durchführen können, vereinbaren wir einen Ersatztermin.
Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder nicht gewünscht, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14. Auswahl der Bilder
Nicht jede Aufnahme, die während eines Shootings entsteht, ist automatisch Bestandteil der späteren Bildauswahl.
Dog Pictures trifft eine fotografische Vorauswahl.
Testaufnahmen, Dubletten, technisch fehlerhafte Aufnahmen, unvorteilhafte Zwischenmomente oder Bilder, die meinem qualitativen Anspruch nicht entsprechen, werden aussortiert.
Ausgeliefert werden die im jeweiligen Shootingpaket vereinbarten und final bearbeiteten Aufnahmen.
15. Bildbearbeitung
Die Bilder werden im Stil von Dog Pictures professionell bearbeitet.
Dazu gehören je nach Aufnahme beispielsweise:
- Belichtung und Kontrast
- Farbe und Weißabgleich
- Bildausschnitt
- Schärfe und Bildwirkung
- kleinere störende Elemente
- bei geeigneten Bildern auch die Retusche von Leinen oder Schleppleinen
Aufwendige Composings, umfangreiche Manipulationen oder außergewöhnliche Retuschearbeiten sind nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
16. RAW-Dateien und unbearbeitete Aufnahmen
Unbearbeitete Originaldateien bzw. RAW-Dateien gehören nicht zum Leistungsumfang und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
Die Bildbearbeitung ist ein wesentlicher Bestandteil meiner fotografischen Arbeit und des Stils von Dog Pictures.
Der Auftraggeber erhält deshalb die fertig ausgewählten und bearbeiteten Bilder im vereinbarten Umfang.
17. Fotografischer Stil
Mit der Buchung eines Shootings ist dem Auftraggeber der auf der Website, im Portfolio und auf den Social-Media-Kanälen gezeigte fotografische Stil von Dog Pictures bekannt.
Fotografie und Bildbearbeitung sind kreative Leistungen.
Unterschiedliche Lichtverhältnisse, Locations und Tiere führen naturgemäß dazu, dass nicht jedes Shooting exakt gleich aussieht.
Eine vollständige nachträgliche Bearbeitung in einem wesentlich anderen fotografischen Stil ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
18. Lieferung der Bilder
Die finalen Aufnahmen werden in dem bei der Buchung vereinbarten Umfang und innerhalb des mitgeteilten Zeitraums bereitgestellt.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Umfang des Shootings und aktueller Auslastung variieren.
Sollte es zu einer außergewöhnlichen Verzögerung kommen, werde ich den Auftraggeber informieren.
19. Urheberrecht
Das Urheberrecht bzw. die entsprechenden Rechte an den entstandenen Fotografien verbleiben bei Dog Pictures bzw. dem Fotografen.
Das Urheberrecht an Lichtbildern steht grundsätzlich dem Lichtbildner zu; Nutzungsrechte können anschließend für bestimmte Nutzungsarten eingeräumt werden.
Mit dem Erwerb der Bilder wird deshalb nicht das Urheberrecht übertragen, sondern das im Folgenden beschriebene Nutzungsrecht eingeräumt.
20. Private Nutzung der Bilder
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für private Zwecke.
Dazu gehören insbesondere:
- private Ausdrucke
- Fotobücher und andere private Fotoprodukte
- private Weitergabe innerhalb des persönlichen Umfelds
- Verwendung als Bildschirm- oder Smartphone-Hintergrund
- Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen
- sonstige nicht gewerbliche Online-Nutzung
Eine Urhebernennung ist bei der rein privaten Nutzung nicht verpflichtend – über eine Verlinkung oder Nennung von Dog Pictures freue ich mich natürlich trotzdem.
21. Social Media
Die Veröffentlichung der Bilder auf privaten und nicht gewerblich genutzten Social-Media-Profilen ist Bestandteil des privaten Nutzungsrechts.
Normale, technisch notwendige Zuschnitte für Instagram, Facebook oder andere Plattformen sind selbstverständlich erlaubt.
Die Bilder sollten allerdings nicht durch starke Filter, grundlegende Farbveränderungen, KI-Bearbeitungen oder andere Eingriffe so verändert werden, dass der fotografische Stil von Dog Pictures erheblich verfälscht wird.
22. Gewerbliche Nutzung
Eine gewerbliche, geschäftliche, werbliche oder anderweitig kommerzielle Nutzung der Bilder ist nicht Bestandteil eines privaten Shootings.
Dazu zählen beispielsweise Nutzungen:
- auf Unternehmenswebsites
- auf geschäftlichen Social-Media-Profilen
- durch Hundetrainer oder Tiertrainer
- durch Züchter oder gewerbliche Zuchtbetriebe
- durch Vereine im Rahmen wirtschaftlicher oder werblicher Aktivitäten
- in Anzeigen und Werbekampagnen
- auf Flyern, Broschüren oder anderen Werbemitteln
- durch Hersteller, Händler oder Dienstleister
- in anderen kommerziellen Veröffentlichungen
Eine solche Nutzung muss vorher bei Dog Pictures angefragt und freigegeben werden.
Art, Umfang, Dauer und Reichweite der Nutzung können zusätzliche Nutzungsentgelte erforderlich machen.
Das Urheberrecht erlaubt gerade eine solche inhaltliche Begrenzung der eingeräumten Nutzungsrechte.
23. Urhebernennung bei gewerblicher Nutzung
Bei einer genehmigten gewerblichen oder kommerziellen Verwendung ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – eine gut erkennbare Urhebernennung vorzunehmen:
Foto: Dog Pictures
Bei einer Online-Veröffentlichung sollte nach Möglichkeit zusätzlich eine Verlinkung auf Dog Pictures erfolgen.
Die konkreten Nutzungsbedingungen können bei gewerblichen Aufträgen individuell vereinbart werden.
24. Weitergabe an Unternehmen und Dritte
Die Tatsache, dass der Auftraggeber die Bilder privat nutzen darf, bedeutet nicht automatisch, dass Nutzungsrechte an Unternehmen oder andere gewerbliche Dritte weitergegeben werden dürfen.
Möchte beispielsweise ein Hersteller, Hundetrainer, Züchter, Veranstalter oder anderes Unternehmen ein entstandenes Bild verwenden, ist dafür vorher eine Freigabe durch Dog Pictures erforderlich.
Im Zweifel: einfach kurz fragen.
Das ist meistens deutlich unkomplizierter, als hinterher darüber zu diskutieren.
25. Veröffentlichung durch Dog Pictures
Eine Buchung bedeutet nicht automatisch, dass Bilder aus dem Shooting von Dog Pictures veröffentlicht werden.
Insbesondere Fotografien, auf denen Personen erkennbar sind, werden für Portfolio, Website, Blog, Social Media oder Werbung nur verwendet, wenn hierfür eine entsprechende Freigabe bzw. rechtliche Grundlage besteht.
Eine verweigerte Freigabe hat selbstverständlich keinen Einfluss auf Qualität, Preis oder Durchführung des Shootings.
Ein privates Shooting bleibt auf Wunsch privat.
26. Verantwortung für das Tier und verursachte Schäden
Für Schäden, die durch ein Tier verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Der Tierhalter bzw. die verantwortliche Begleitperson ist dafür verantwortlich, das Tier während des Shootings situationsgerecht zu sichern und zu beaufsichtigen.
Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, Dog Pictures auf bekannte Verhaltensweisen oder Risiken hinzuweisen, die für Menschen, andere Tiere oder Ausrüstung relevant sein können.
27. Haftung von Dog Pictures
Dog Pictures haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gesetzlich zwingende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
28. Technische Probleme und Datensicherung
Bilddaten werden während des normalen fotografischen Workflows mit angemessener Sorgfalt behandelt und gesichert.
Ein technischer Defekt oder Datenverlust kann trotz sorgfältiger Arbeitsweise jedoch nie vollständig ausgeschlossen werden.
Sollten Bilddaten durch einen technischen Ausfall verloren gehen, wird gemeinsam eine angemessene Lösung gesucht – soweit möglich beispielsweise ein Ersatzshooting.
Gesetzliche Ansprüche bleiben davon unberührt.
Nach der Bereitstellung der finalen Bilder sollte der Auftraggeber ebenfalls eine eigene dauerhafte Sicherung seiner Dateien anlegen.
29. Locations und Genehmigungen
Bei Shootings auf privaten Grundstücken oder an Orten, für die eine besondere Erlaubnis erforderlich ist, wird vorab abgestimmt, wer die entsprechende Genehmigung einholt.
Kostenpflichtige Eintritts-, Nutzungs- oder Locationgebühren werden nur übernommen bzw. weiterberechnet, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Anweisungen von Grundstückseigentümern, Behörden oder Verantwortlichen der Location sind zu beachten.
30. Gesetzliches Widerrufsrecht
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die jeweils gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Auftraggeber die erforderlichen Informationen bzw. eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt. Das BGB sieht beispielsweise eine Ausnahme für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vor, wenn für deren Erbringung ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.
Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage.
Wichtig: Die oben genannten freiwilligen bzw. vertraglich vereinbarten Stornierungs- und Verschiebungsregelungen sind vom Bestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts zu unterscheiden.
31. Unverbindliche Online-Anfrage
Das Formular auf dog-pictures.de dient ausschließlich dazu, eine unverbindliche Shooting-Anfrage zu übermitteln.
Mit dem Klick auf „Unverbindliche Shooting-Anfrage senden“ wird noch kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen.
Der Vertrag entsteht erst nach der anschließenden individuellen Abstimmung und verbindlichen Bestätigung des konkreten Shootings.
Damit passt der Text exakt zu unserem neuen Anfrageprozess. Für echte zahlungspflichtige Online-Bestellungen gelten andere Anforderungen; § 312j BGB regelt insbesondere die eindeutige Bestätigung der Zahlungspflicht, macht aber eine Ausnahme, wenn ein Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird.
Solltest du später aus der Anfrage ein echtes Online-Buchungs-/Checkout-System machen, müssen wir diesen Punkt nochmals prüfen und anpassen. Bei widerruflichen Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, gilt inzwischen außerdem die gesetzliche elektronische Widerrufsfunktion.
32. Gutscheine
Wird über die Website lediglich ein Gutschein angefragt, kommt dadurch noch kein Kaufvertrag zustande.
Für den späteren Erwerb und die Einlösung eines Gutscheins gelten die jeweils beim Kauf mitgeteilten Bedingungen sowie die gesetzlichen Vorschriften.
Sollte zukünftig ein unmittelbarer Online-Kauf von Gutscheinen mit Bezahlfunktion angeboten werden, gelten hierfür gegebenenfalls zusätzliche Verbraucherinformationen und Widerrufsregelungen.
33. Sollten wir uns einmal nicht einig sein
Mir ist eine unkomplizierte und faire Lösung grundsätzlich lieber als ein Streit über Paragraphen.
Sollte es trotz allem einmal Unstimmigkeiten geben, sprich mich bitte zunächst direkt an.
Das ändert selbstverständlich nichts an den gesetzlichen Rechten beider Seiten.
34. Schlussgedanke
Bei all diesen Bedingungen gibt es einen Punkt, der für mich wichtiger ist als jeder einzelne Absatz:
Es sind nur Bilder.
Wir können eine Aufnahme wiederholen.
Wir können eine Idee verändern.
Wir können eine Pause machen.
Und wir können auf ein Bild verzichten.
Das Wohl und die Sicherheit des Tieres stehen immer darüber.
Am Ende soll nicht nur ein schönes Bild bleiben, sondern auch eine gute Erinnerung an den Tag, an dem es entstanden ist.
Stand: September 2026

